Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1

Zwischen Ihnen, unserem Kunden, und uns, der QUIN Real Estate Investment GmbH (nachfolgend: „QUIN Investment“), kommt ein Maklervertrag entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Ihre Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Eine Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit besteht insbesondere in der Entgegennahme eines Exposés.

§2

QUIN Investment ist berechtigt, auch für Ihren Vertragspartner entgeltlich tätig werden.

§3

Sie sind verpflichtet uns auf Nachfrage mitzuteilen, zu welchen Konditionen und zwischen welchen Personen der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftspflicht wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Kommt durch die Tätigkeit von QUIN Investment statt des ursprünglichen erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, lässt dies den Provisionsanspruch unberührt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne des § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

§4

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

§5

Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposés oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche – insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte die entgangene Provision – geltend zu machen.

§6

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder der Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung von QUIN Investment ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

§7

Für die Richtigkeit von Angaben zum Vertragsobjekt in unseren Werbemitteln oder dem Exposé übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für die baurechtlich zulässige Nutzung des Vertragsobjektes. Wir weisen wir darauf hin, dass die Wohnnutzung von Spitzböden oder Untergeschossräumen nach baugesetzlichen Vorgaben unzulässig sein kann.

§8

 

QUIN Real Estate Investment GmbH
Quedlinburger STr. 47
10589 Berlin
Telefon: +49 – 30-54909254-0

E-Mail: info@quininvestment.com