Ein Haus von den Eltern kaufen – Das müssen Sie beachten

INHALTSVERZEICHNIS

TL;DR

Wer ein Haus von seinen Eltern kauft, sollte den Vorgang nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Zwar ist ein innerfamiliärer Kauf emotional und finanziell oft sinnvoll, doch steuerliche Regeln, rechtliche Pflichten und familiäre Dynamiken machen ihn komplex.

Wichtig sind: eine notarielle Abwicklung, ein realistischer Verkehrswert, eine klare Finanzierung – und schriftliche Vereinbarungen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Ein Haus von den eigenen Eltern zu kaufen klingt auf den ersten Blick nach einer unkomplizierten Lösung – emotional wie finanziell.

Doch gerade beim Immobilienverkauf in der Familie wird es oft komplexer, als man denkt: rechtlich, steuerlich und zwischenmenschlich.

In diesem Artikel zeigen wir, worauf es ankommt, wenn Sie ein Haus innerhalb der Familie kaufen möchten.

Wir beleuchten die rechtliche Struktur, mögliche Steuerfolgen, die Bewertung der Immobilie, die Finanzierung sowie familiäre Spannungen – und geben Hinweise auf typische Stolperfallen, die in Berlin besonders häufig auftreten.

Kann man rechtlich ein Haus von den Eltern kaufen?

Ein Hausverkauf in der Familie ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und wird rechtlich genauso behandelt wie jede andere Immobilienveräußerung – auch wenn Käufer und Verkäufer miteinander verwandt sind.

Das heißt: Auch beim Haus von den Eltern kaufen gelten dieselben Anforderungen wie bei einem klassischen Verkauf – insbesondere im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Steuern und Eigentumsübertragung.

Wichtig ist, dass der gesamte Vorgang formal korrekt abläuft. Dazu gehören ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, eine objektive Bewertung der Immobilie und die ordnungsgemäße Grundbuchänderung.

So lassen sich mögliche Konflikte mit Behörden oder unter Geschwistern vermeiden.

Der rechtliche Ablauf eines Immobilienverkaufs muss auch beim Verkauf an Familienangehörige eingehalten werden – Ausnahmen gibt es nicht.

Auch beim Kauf innerhalb der Familie führt kein Weg am Notartermin vorbei – nur so ist der Eigentumsübergang rechtlich wirksam.

Steuerliche Auswirkungen – Verkauf oder Schenkung?

Wer ein Haus innerhalb der Familie überträgt, sollte die steuerlichen Konsequenzen genau prüfen – denn zwischen einem echten Verkauf und einer verdeckten Schenkung liegt oft nur ein schmaler Grat.

Wird eine Immobilie deutlich unter Marktwert verkauft, kann das Finanzamt den Vorgang als (Teil-)Schenkung einstufen. In diesem Fall fällt unter Umständen Schenkungssteuer für die Immobilie der Eltern an.

Kinder profitieren zwar von hohen Steuerfreibeträgen – aktuell sind es 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren –, doch sobald der Verkehrswert deutlich über dem gezahlten Kaufpreis liegt, kann die Differenz steuerlich relevant werden.

Besonders kritisch wird es, wenn ein sogenannter „gemischter Vertrag“ entsteht: Das heißt, der Kaufpreis liegt so deutlich unter dem Wert der Immobilie, dass der gesparte Anteil als steuerpflichtige Schenkung gewertet wird.

Gerade in Berlin prüfen die Finanzämter solche Konstellationen inzwischen sehr genau – insbesondere dann, wenn die Bewertung nicht dokumentiert oder unplausibel erscheint.

Ein einfaches Rechenbeispiel:
Wird eine Immobilie mit einem Marktwert von 600.000 € für 300.000 € an ein Kind verkauft, entsteht steuerlich eine Schenkung über 300.000 €.

Liegt dieser Betrag innerhalb des Freibetrags, fällt keine Steuer an. Wird der Freibetrag überschritten, ist für die Differenz Schenkungssteuer zu zahlen.

Wichtig: Wir dürfen keine steuerliche oder rechtliche Beratung erteilen.

Gern empfehlen wir Ihnen jedoch qualifizierte Steuerberater oder Fachanwälte aus unserem Netzwerk, die Sie bei der optimalen Gestaltung Ihres Vorhabens professionell unterstützen können.

Familiäre Harmonie ist wichtig – doch klare schriftliche Vereinbarungen schützen vor Missverständnissen und Streit.

Wie man den Immobilienwert korrekt festlegt

Eine realistische Marktwertschätzung ist unverzichtbar, wenn Sie eine Immobilie bewerten, die innerhalb der Familie übertragen werden soll.

Gerade beim Hausverkauf von Eltern, aber auch bei Schenkungen oder vergünstigten Verkäufen, spielt die Wertermittlung eine zentrale Rolle – steuerlich wie emotional.

Ein zu niedrig angesetzter Wert kann nicht nur das Finanzamt misstrauisch machen, sondern auch für Spannungen unter Geschwistern sorgen, wenn diese sich benachteiligt fühlen.

Zur Wertfeststellung bei Schenkungen oder innerfamiliären Käufen empfiehlt es sich, einen vereidigten oder zertifizierten Gutachter hinzuzuziehen.

Alternativ können auch die Bewertungsansätze des Finanzamts genutzt werden, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert sind.

Banken wiederum bewerten Immobilien nach eigenen Kriterien, etwa im Rahmen einer Finanzierung – dabei zählt vorrangig der Beleihungswert, nicht der emotionale oder familiär geprägte Preis.

Wer unsicher ist, worauf es bei einer fundierten Immobilienbewertung wirklich ankommt, kann sich an unserem Leitfaden zur Immobilie richtig bewerten orientieren.

Finanzierung – Was sagen die Banken dazu?

Auch wenn es sich um einen Kauf innerhalb der Familie handelt, behandeln Banken die Transaktion wie jeden anderen Immobilienkauf.

Das bedeutet: Es braucht einen schriftlichen Kaufvertrag, eine nachvollziehbare Wertermittlung und vollständige Unterlagen für die Finanzierung.

Gerade wenn man ein Haus von den Eltern kaufen und finanzieren möchte, verlangen Kreditinstitute ein marktgerechtes Bewertungsgutachten – andernfalls kann die Finanzierung scheitern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kauf zu strukturieren:

Neben einem klassischen Kredit beim Familienverkauf kommt auch ein zinsloses oder zinsreduziertes Eltern-Darlehen infrage – dieses sollte aber unbedingt schriftlich geregelt werden, um spätere steuerliche Probleme zu vermeiden.

Alternativ kann ein Teil der Immobilie verschenkt und der andere verkauft werden. Auch das kann steuerlich vorteilhaft sein.

Ob eine Finanzierung möglich ist, hängt außerdem davon ab, ob die Immobilie bereits mit einer Grundschuld belastet ist.

Ist das Haus noch schuldenfrei, ist eine Kreditvergabe in der Regel einfacher.

Bestehen hingegen bereits Eintragungen im Grundbuch, prüfen Banken sehr genau, wie die Immobilie bewertet wird und ob eine Übernahme oder Ablösung der Belastung infrage kommt – hier ist die Bankbewertung beim Hauskauf von Eltern entscheidend.

Rechtliche Formalitäten und emotionale Dynamiken

Auch innerhalb der Familie ist ein ehrliches Gespräch oft der wichtigste Schritt vor dem Verkauf.

Auch beim Kauf eines Hauses von den eigenen Eltern müssen sämtliche rechtlichen Schritte eingehalten werden – unabhängig vom familiären Vertrauensverhältnis.

Dazu gehören ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, die korrekte Umschreibung im Grundbuch sowie die fristgerechte Meldung beim Finanzamt.

Gerade bei Verkäufen innerhalb der Familie wird häufig zu lax oder „handschriftlich geregelt“, was später zu großen Problemen führen kann.

Neben den juristischen Aspekten spielen auch emotionale und familiäre Faktoren eine Rolle.

Offene oder unausgesprochene Erwartungen, unausgewogene Vereinbarungen oder Spannungen mit Geschwistern können die Situation zusätzlich belasten.

Vermeintlich harmlose mündliche Zusagen, z. B. zur lebenslangen Wohnnutzung oder zu späteren Rückgaben, sollten unbedingt schriftlich geklärt werden.

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Punkte von Anfang an transparent zu besprechen und schriftlich festzuhalten.

Hier kann ein neutraler Dritter wie ein erfahrener Notar oder ein Immobilienprofi helfen, der den Prozess begleitet und moderiert.

Viele Familien entscheiden sich in solchen Fällen für eine Maklerberatung einzeln, ohne öffentlich zu inserieren.

Auch ein Teilservice durch einen Immobilienmakler oder ein Hybrid-Hausverkauf – also ohne öffentliche Vermarktung, aber mit professioneller Abwicklung – kann helfen, Struktur und Klarheit in die familiäre Transaktion zu bringen.

Fazit

Der Kauf eines Hauses von den eigenen Eltern kann eine wertvolle Lösung für alle Beteiligten sein – emotional wie finanziell.

Allerdings sollte man den Prozess nicht unterschätzen: Steuerliche Fallstricke, familiäre Spannungen oder unklare Erwartungen können den Ablauf schnell belasten.

Wer von Anfang an strukturiert vorgeht, den Immobilienwert realistisch einschätzt und rechtliche sowie finanzielle Fragen transparent klärt, schafft eine stabile Basis für einen erfolgreichen Eigentumsübergang.

Wichtig: Wir dürfen keine rechtliche oder steuerliche Beratung leisten.

Gern vermitteln wir Ihnen aber erfahrene Partner aus unserem Netzwerk – etwa Notare, Steuerberater oder spezialisierte Anwälte –, die Sie bei der Gestaltung Ihres Vorhabens unterstützen.

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