TL;DR
Im Treppenhaus gelten strenge Brandschutzvorgaben: Fluchtwege frei halten, Kennzeichnungen und Wartungen einhalten, Risiken vermeiden.
Eigentümer sollten klare Hausordnungen kommunizieren, regelmäßige Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent abstellen.
So sichern Sie Rechtssicherheit und Schutz für alle Bewohner.
Treppenhäuser sind im Mehrfamilienhaus zentrale Rettungswege und stehen deshalb im Fokus strenger Brandschutzvorschriften.
Dieser Artikel zeigt, was im Treppenhaus erlaubt, verboten und verpflichtend ist – und worauf Behörden bei Kontrollen achten.
In unserem Blogbeitrag zum Brandschutz in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern erklären wir die wichtigsten Punkte – und wo sich Anforderungen mit den Regeln im Treppenhaus überschneiden.
Abschließend ordnen wir Berliner Besonderheiten ein und geben Hinweise, wie Eigentümer Vorgaben praxistauglich umsetzen.
Was sagen die deutschen Brandschutzregeln zum Treppenhaus?
In Mehrfamilienhäusern gelten Treppenräume als notwendige Rettungswege und müssen nach Musterbauordnung (MBO) sowie den einschlägigen DIN-Normen dauerhaft frei, raucharm und eindeutig gekennzeichnet sein.
Dazu zählen u. a. Vorgaben zu Fluchtweg-Breiten, Rauch-/Feuerschutztüren, Beschilderung und Beleuchtung sowie das Verbot von Brandlasten und Abstellflächen (z. B. Kinderwagen, Fahrräder, Schuhregale), wenn sie die Flucht beeinträchtigen.
Elektrische Installationen und Verteiler im Treppenraum sind zu minimieren bzw. brandschutztechnisch zu kapseln; Dekorationen, Pflanzen oder Laden von E-Bikes gelten regelmäßig als zusätzliche Brandlast.
Unklar ist häufig die Frage nach Rauchwarnmeldern im Allgemeinbereich: Die Pflicht bezieht sich primär auf Wohnungen; ob Melder im Treppenhaus gefordert sind, ergibt sich aus dem individuellen Brandschutzkonzept – Hier finden Sie den Blogbeitrag, der beantwortet, ob Rauchmelder im Treppenhaus erforderlich sind.
Berlin konkretisiert die MBO über die Bauordnung für Berlin und behördliche Auslegung.
In der Praxis bedeutet das eine strikte Freihaltung der Treppenräume, konsequente Nutzungskontrollen durch Vermieter/Hausverwaltung und – je nach Gebäude – zusätzliche Anforderungen an Rauchschutz, Beschilderung, Notbeleuchtung und Wartungsnachweise.
Insbesondere in größeren oder höher frequentierten Häusern achten Bauaufsicht und Feuerwehr auf regelmäßige Begehungen, dokumentierte Instandhaltung (z. B. Türschließer, Notbeleuchtung) und eine klare Mieterinformation zu Verboten im Treppenhaus.
Werden Auflagen verletzt, drohen Anordnungen, Bußgelder und im Schadenfall Versicherungsprobleme.
Was ist im Treppenhaus erlaubt – und was nicht?
Treppenräume sind Rettungswege und müssen jederzeit frei von Brandlasten und Hindernissen sein.
Verboten sind in der Regel abgestellte Kinderwagen, Fahrräder/E-Scooter, Schuhregale, Pflanzenkübel, Kisten/Möbel und großflächige Fußmatten, weil sie Fluchtwege verengen oder brennbar sind.
Auch Ladekabel und E-Bike-Akkus gehören nicht in den Hausflur, da sie eine erhöhte Brandgefahr darstellen.
Zulässig sind nur kurzfristige, unmittelbar zweckgebundene Nutzungen wie das kurze Abstellen beim Ein- oder Ausladen ohne Beeinträchtigung der Fluchtbreite.
Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein sicherer Abstellraum fehlt, die Mindestbreiten eingehalten werden und das Brandschutzkonzept dies ausdrücklich erlaubt.
Für Kinderwagen akzeptieren Behörden teils gekennzeichnete Nischen/Kinderwagenräume, sofern die Rettungswegbreite dauerhaft gewährleistet ist.
Fahrräder, Roller oder Kinderwagen in Laubengängen und vor Wohnungstüren sind ebenfalls kritisch, wenn sie Teil des Rettungswegs sind.
Deko, Aushänge und kleine Fußabstreifer sind nur zulässig, wenn sie nicht brennbar, fest angebracht und außerhalb des lichten Fluchtquerschnitts positioniert sind.
Hausordnungen sollten Verbote klar benennen, mit Skizzen zur Fluchtwegbreite veranschaulichen und Mieter beim Einzug schriftlich informieren.
Regelmäßige Begehungen, dokumentierte Aufforderungen zur Entfernung und abgestufte Maßnahmen reduzieren Haftungsrisiken.
Beachten Sie außerdem, dass Regelungen der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser auch Anforderungen an den Treppenhausbereich vorgeben können.
Bei Verstößen drohen Bußgelder, behördliche Anordnungen und im Schadenfall Kürzungen des Versicherungsschutzes.
Pflichten von Vermietern und WEG im Treppenhaus
Eigentümer und die WEG tragen die Verkehrssicherungspflicht für Treppenräume als Rettungswege.
Rettungswege müssen ständig frei, ausreichend beleuchtet und funktionsfähig gehalten werden.
Beschilderungen und Kennzeichnungen richten sich nach dem genehmigten Brandschutzkonzept und den einschlägigen Normen.
Löschmittel im Treppenhaus sind nur vorgesehen, wenn das Brandschutzkonzept oder eine behördliche Anordnung dies verlangt.
Der Verwalter organisiert regelmäßige Begehungen, dokumentiert Mängel und veranlasst deren fristgerechte Beseitigung.
Hausordnung und WEG-Beschlüsse regeln Abstellverbote sowie Mindestbreiten der Fluchtwege klar und schriftlich.
Mieter werden bei Einzug und anlassbezogen informiert; verständliche Aushänge unterstützen die Kommunikation.
Bei Verstößen erfolgt eine abgestufte Durchsetzung von Hinweis über Abmahnung und Fristsetzung bis zur Ersatzvornahme.
Schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen können Bußgelder, behördliche Anordnungen oder Zwangsgelder nach sich ziehen.
Im Schadenfall drohen versicherungsrechtliche Nachteile, wenn Rettungswege nicht normgerecht waren.
Für gemischt genutzte Objekte können zusätzliche Anforderungen gelten; maßgeblich bleibt das objektspezifische Brandschutzkonzept.
Regel: Prävention, saubere Dokumentation und schnelle Abhilfe halten Haftungs- und Ausfallrisiken beherrschbar.
Fazit
Treppenräume sind Rettungswege und müssen jederzeit frei, funktionsfähig und eindeutig gekennzeichnet sein.
Nur hindernisfreie Nutzung und klare Beschilderung erfüllen die rechtlichen Anforderungen und schützen im Ernstfall Leben.
Brandlastige oder sperrige Gegenstände gehören nicht in den Fluchtweg, und Mindestbreiten sind einzuhalten.
Welche zusätzlichen Mittel nötig sind, ergibt sich aus dem genehmigten Brandschutzkonzept des Gebäudes.
Vermieter und WEG legen Regeln schriftlich fest, informieren transparent und kontrollieren regelmäßig.
Turnusmäßige Begehungen mit Dokumentation und klaren Fristen erhöhen die Compliance und senken Risiken.
Bei Nichtbeachtung drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder und versicherungsrechtliche Kürzungen.
Kurz gesagt: Wenig Aufwand für Prävention und Klarheit verhindert große Schäden und Streit.