Ist mein Haus ein Mehrfamilienhaus?

INHALTSVERZEICHNIS

TL;DR 

Ob ein Gebäude als Mehrfamilienhaus gilt, richtet sich in der Praxis vor allem nach der Anzahl vollständig abgeschlossener Wohneinheiten.

Als Faustregel zählen mindestens drei eigenständige Wohnungen mit jeweils eigener Küche, Bad und abschließbarer Einheit.

Baurecht, Bebauungsplan und ggf. eine Nutzungsänderung entscheiden, ob die Einstufung rechtlich zulässig ist.

Die Einstufung wirkt sich auf Finanzierung, Versicherung, Verwaltung und Steuerfragen aus.

Wer umbauen oder verkaufen möchte, sollte die rechtliche Einstufung vorab sauber prüfen und behördlich bestätigen lassen.

Berlin-Eigentümer und Käufer fragen sich häufig, ab wann ein Gebäude rechtlich als Mehrfamilienhaus gilt – und warum diese Einstufung für Finanzierung, Verwaltung und Verkauf so wichtig ist.

Entscheidend sind vollständig abgeschlossene Wohneinheiten, die zulässige Nutzung laut Bebauungsplan und gegebenenfalls eine notwendige Nutzungsänderung.

In diesem Beitrag erklären wir die rechtlichen Schwellen, typische bauliche Merkmale und die Abgrenzung zu Ein-/Zweifamilienhaus oder Einliegerwohnung – praxisnah und kompakt.

Für eine kurze Grundlagenübersicht verweisen wir intern auf den Leitfaden: Hier finden Sie den allgemeinen Leitfaden für Mehrfamilienhäuser.

Rechtsklarheit entsteht auf dem Papier – Einheitendefinition, Genehmigungen, Teilungserklärung.

Rechtliche Kriterien in Deutschland

Ein Mehrfamilienhaus liegt in Deutschland in der Regel vor, wenn mindestens drei vollständig abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Bad vorhanden sind.

Für den rechtlichen Status eines Mehrfamilienhauses in Deutschland sind außerdem die zulässige Nutzung nach Bebauungsplan, ggf. eine erforderliche Nutzungsänderung sowie Aufteilungsplan und Grundbucheinträge maßgeblich.

Die Einstufung wirkt sich auf Finanzierung, Versicherung, Besteuerung und Vermietungsrecht aus und sollte vor Kauf, Verkauf oder Umbau eindeutig geklärt werden.

Wer die Folgen beim Verkauf nachvollziehen möchte, findet weiterführende Details unter: Neue Provisionsregeln beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern.

Bauliche Merkmale, die ein Haus als Mehrfamilienhaus klassifizieren

Ein Gebäude gilt baulich als Mehrfamilienhaus, wenn mehrere vollständig abgeschlossene Wohneinheiten unter einem Dach vorhanden sind.

Jede Einheit verfügt über eigene Küche, eigenes Bad und einen separaten Zugang (Wohnungstür im Treppenhaus oder separater Eingang).

Häufig ist die Aufteilung geschossweise organisiert, sie kann aber auch spiegelbildlich nebeneinander liegen (z. B. Vorderhaus und Seitenflügel).

Wesentlich ist die Trennbarkeit der Leitungen (Strom-, Wasser-, Heizkreise) sowie eigene Zähler je Einheit für eine rechtssichere Vermietung und Betriebskostenabrechnung.

Brandschutzanforderungen wie feuerbeständige Wohnungstrennwände, Rauchwarnmelder und rettungsfähige Fenster/Fluchtwege müssen je Einheit erfüllbar sein.

Gemeinschaftsflächen – Treppenhaus, Keller, Hof, Fahrrad- und Müllbereiche – sind klar vom Sondereigentum abzugrenzen und im Aufteilungsplan nachvollziehbar.

Abzugrenzen sind Zweifamilienhäuser/Doppelhaushälften (i. d. R. zwei Einheiten) sowie Einliegerwohnungen, die oft funktional abhängig vom Haupthaus bleiben und rechtlich nicht als vollwertige, eigenständige Wohnung zählen.

Bei Verkaufsüberlegungen kann zusätzlich die vermarktungsrechtliche Seite relevant werden – Details zur Kostenverteilung finden Sie unter „Wer zahlt die Maklerprovision?“.

Entscheidend ist die Trennung: eigenständige Einheiten mit Küche und Bad pro Wohnung.

Wann wird aus einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus?

Eine Umwandlung liegt vor, sobald mehrere in sich abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche, eigenem Bad und separatem Zugang hergestellt werden.

Rechtlich ist dafür in der Regel eine Nutzungsänderung mit Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt erforderlich.

Voraussetzung sind u. a. Brandschutz (feuerbeständige Trennwände, Rettungswege, Rauchwarnmelder) und Schallschutz zwischen den Einheiten.

Technisch braucht es separate Zähler für Strom, Wasser und Wärme sowie eindeutig trennbare Leitungsstränge.

Häufig verlangt die Behörde den Nachweis ausreichender Stellplätze oder eine Ablöse nach kommunaler Stellplatzsatzung.

In Gebäuden mit Eigentumsbildung kommt zusätzlich die Abgeschlossenheitsbescheinigung und später eine Teilungserklärung beim Notar ins Spiel.

In Berlin können Milieuschutzsatzungen oder Erhaltungssatzungen zusätzliche Auflagen setzen und Grundrissänderungen einschränken.

Auch Denkmalschutz oder Abstandsflächen können den Umbau begrenzen oder besondere Verfahren auslösen.

Aus Investorensicht sprechen zusätzliche Mieteinnahmen, bessere Risikostreuung und eine marktgängige Teilbarkeit für die Umwandlung.

Dem gegenüber stehen Umbaukosten, Genehmigungsrisiken, mögliche Mietrecht-Grenzen (z. B. Modernisierungsumlage) sowie längere Zeitachsen bis zur Vermietbarkeit.

Wirtschaftlich tragfähig wird das Projekt nur, wenn Baurecht, Baukosten, Mieten und Finanzierung in einem belastbaren Business-Case zusammenpassen.

Empfehlenswert sind frühzeitige Vorabstimmungen mit dem Bauamt, eine Machbarkeitsstudie durch Architekt/Ingenieur und ein realistischer Puffer für Zeit und Budget.

Vorteile und Folgen der Einstufung als Mehrfamilienhaus

Die Einstufung als Mehrfamilienhaus wirkt sich direkt auf Bewertung, Finanzierung und Bewirtschaftung aus.

Für die Wertermittlung werden typische Mehrfamilienhaus-Verfahren (Ertragswert/DCF) angewandt, bei denen nachhaltige Mieten, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszins im Mittelpunkt stehen.

Das kann je nach Lage und Mietniveau zu anderen Marktwerten führen als bei Einfamilienhäusern, die oft im Vergleichswertverfahren betrachtet werden.

In der Finanzierung rechnen Banken mit Objekt-Cashflow, Leerstands- und Instandhaltungsrisiken.

Üblich sind höhere Eigenkapitalquoten, Tilgungsanforderungen und Covenants, aber auch längere Zinsbindungen, wenn die Mietstruktur stabil ist.

Förderkredite und Programme können zugänglich sein, wenn Energieeffizienz verbessert oder sozialverträglicher Wohnraum geschaffen wird.

Versicherungstechnisch benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung für Mehrparteienhäuser sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, häufig mit Bausteinen wie Mietausfall, Glas und Elementarschäden.

Die Prämie bemisst sich u. a. nach Baujahr, Technik, Lage und Schadenhistorie und kann durch Risikomanagement (Wartung, Brandschutz, Leitungswasserschutz) sinken.

Im Mietmanagement sind klare Abgrenzungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, Betriebskostenumlagen, Nebenkosten-Transparenz sowie rechtskonforme Mietverträge entscheidend.

Getrennte Zähler und ein belastbarer Wirtschaftsplan erleichtern Abrechnung und Bankreporting.

Einstufungen können zudem steuerliche Auswirkungen haben, etwa bei Abschreibung, Umsatzsteuer-Option im Gewerbeanteil oder Grunderwerbsteuer in Sonderfällen von Strukturänderungen.

Bei energetischen Sanierungen eröffnen sich Förderungen für Dämmung, Heizungstausch, PV-Anlagen oder Ladeinfrastruktur, wobei Auflagen aus Denkmalschutz oder Milieuschutz zu beachten sind.

Unterm Strich schafft die korrekte Klassifizierung Planungs- und Finanzierungssicherheit, erhöht die Transparenz gegenüber Banken und Käufern und ist Voraussetzung, um Risiken, Rendite und Rechtssicherheit professionell zu steuern.

Fazit

Ob ein Gebäude als Mehrfamilienhaus gilt, entscheidet vor allem die Anzahl rechtlich selbstständiger Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Bad.

Davon hängen Bewertung, Finanzierung, Versicherung, Mietmanagement und teilweise auch steuerliche Regeln ab.

Unklare Konstellationen – etwa Einliegerwohnung, nachträglich geteilte Etagen oder gemischte Nutzungen – sollten Sie baurechtlich und grundbuchlich prüfen lassen.

Vor Kauf, Verkauf oder Umbau lohnt sich eine formale Statusklärung beim Bezirksamt und ein Blick in Teilungserklärung, Genehmigungslage und Energieausweis.

So vermeiden Sie spätere Nutzungsuntersagungen, Finanzierungsrisiken und Streit in der Abwicklung – und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für die nächsten Schritte.

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