TL;DR
Der Verkauf einer Immobilie endet nicht mit der Einigung über den Preis – er beginnt oft erst richtig beim Notartermin.
QUIN Investment begleitet Verkäufer und Käufer durch den gesamten Prozess: vom ersten Kontakt mit dem Notariat bis zur Übergabe der Schlüssel.
Wir koordinieren alle Schritte, übernehmen auf Wunsch mit Vollmacht auch Termine und Kommunikation, sorgen für rechtliche Klarheit und bleiben dran, wenn Genehmigungen oder Fristen verzögert werden.
So stellen wir sicher, dass der Verkauf nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch für alle Beteiligten möglichst stressfrei verläuft.
Wer wissen will, wie wir das genau machen – einfach weiterlesen.
Der Verkauf einer Immobilie endet nicht mit der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer.
Ein zentraler und oft unterschätzter Schritt ist die notarielle Beurkundung.
Gerade in Berlin, wo der Markt schnelllebig ist, kann eine professionelle Begleitung durch den Notarprozess entscheidend sein.
Dieser Artikel zeigt, wie wir Eigentümer während dieses rechtlich sensiblen Abschnitts begleiten – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Nachbereitung des Termins.
Was sind Notarpflichten beim Immobilienverkauf?
Beim Verkauf einer Immobilie in Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Ohne Notar ist ein Immobilienverkauf rechtlich nicht wirksam.
Der Notar nimmt dabei eine neutrale Rolle ein – er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, informiert beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten und beurkundet den Kaufvertrag.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die rechtssichere Erstellung des Kaufvertragsentwurfs, die Prüfung der Eigentumsverhältnisse und die Einholung notwendiger Unterlagen wie Grundbuchauszug oder ggf. einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Außerdem koordiniert der Notar die Abläufe im Hintergrund: von der Eintragung der Auflassungsvormerkung über die Zahlungsabwicklung bis hin zur finalen Umschreibung im Grundbuch.
Ein professioneller Immobilienmakler begleitet Eigentümer dabei eng durch diesen Prozess – vom Erstgespräch bis zur finalen Beurkundung – und sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit mit dem Notariat reibungslos verläuft.
Wie unterstützt QUIN bei Notarterminen?

Die Terminfindung und Kommunikation mit dem Notariat gehört zu den wichtigsten organisatorischen Aufgaben im Verkaufsprozess.
QUIN Investment arbeitet seit vielen Jahren mit verlässlichen und erfahrenen Notariaten zusammen, die auf Immobilienverkäufe spezialisiert sind.
Wir übernehmen die Terminabstimmung, klären vorab alle offenen Fragen und sorgen dafür, dass alle Beteiligten – Eigentümer, Käufer und Notariat – optimal vorbereitet sind.
Ein großer Vorteil für Käufer: QUIN Investment beauftragt das Notariat in der Regel direkt im Namen des Käufers – auf Grundlage einer entsprechenden Vollmacht.
So können wir bereits im Vorfeld alle relevanten Informationen übermitteln – von den vollständigen Käufer- und Verkäuferdaten über die Steuer-IDs bis hin zu wichtigen Angaben zur Finanzierung oder eventuellen Miteigentümern.
Auch alle benötigten Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen oder Energieausweise werden von uns aufbereitet und direkt weitergeleitet.
Für viele Käufer bedeutet das: Sie haben erst beim eigentlichen Notartermin persönlichen Kontakt mit dem Notariat – vorher erledigt QUIN den kompletten organisatorischen Aufwand diskret und professionell im Hintergrund.
Unsere Erfahrung zeigt: Für unseren Markt gelten gewisse Spielregeln, die man kennen muss, um unnötige Verzögerungen oder rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Diese Marktkenntnis setzen wir gezielt ein, um den Verkaufsprozess effizient und stressfrei zu gestalten – sowohl für Verkäufer als auch für Käufer.
Welche Unterlagen werden für den Notarprozess benötigt?

Für die Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags benötigt das Notariat zahlreiche Informationen und Unterlagen von beiden Parteien.
QUIN Investment sammelt alle relevanten Dokumente frühzeitig und bereitet sie strukturiert auf, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen.
Zu den wichtigsten Unterlagen zählen auf Seiten der Verkäufer unter anderem der aktuelle Grundbuchauszug, die Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Informationen zu bestehenden Mietverhältnissen sowie gegebenenfalls Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis oder der Flurkarte.
Auch Unterlagen zu Modernisierungen, Sanierungen oder Nachweise zu Sondernutzungsrechten können für den Vertragsinhalt wichtig sein.
Auf Seiten der Käufer werden korrekte Adress- und Personendaten, die Steuer-Identifikationsnummer sowie – bei Finanzierung – Informationen zur finanzierenden Bank oder zu geplanten Sicherheiten benötigt.
Darüber hinaus achtet QUIN Investment darauf, dass individuell besprochene Punkte oder offensichtliche Besonderheiten direkt in den Vertragsentwurf aufgenommen werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Beispielsweise kann festgehalten werden, dass ein Wasserfleck im Wohnzimmer vom Käufer gemeinsam mit einem Gutachter besichtigt wurde und bekannt ist.
So wird sichergestellt, dass beide Seiten die gleichen Erwartungen haben und die rechtliche Klarheit von Beginn an gewährleistet ist.
Wie sorgt QUIN Investment für einen reibungslosen Notarablauf?
Der Notartermin ist ein entscheidender Moment im Verkaufsprozess und QUIN Investment begleitet ihn grundsätzlich persönlich.
Wir sind bei jedem Termin vor Ort, um Fragen zu klären, Sicherheit zu geben und den Ablauf professionell zu begleiten.
Wenn Käufer oder Verkäufer nicht teilnehmen können – zum Beispiel weil sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland leben oder zeitlich verhindert sind – übernehmen wir auf Wunsch auch die vollständige Vertretung mit notarieller Vollmacht.
Gerade für Kundinnen und Kunden, die weit entfernt wohnen, bedeutet das eine enorme Entlastung.
Sie sparen sich nicht nur Anreise und Organisation, sondern auch wertvolle Zeit und gegebenenfalls hohe Reisekosten.
QUIN Investment sorgt in diesen Fällen dafür, dass alle Formalitäten dennoch vollständig, rechtssicher und im Sinne der Parteien abgewickelt werden.
Durch unsere strukturierte Vorbereitung verläuft der Termin reibungslos – ganz gleich, ob persönlich oder in Vertretung.
Was passiert nach dem Notartermin?

Auch nach dem Notartermin bleibt QUIN Investment eng an der Seite unserer Kunden.
Denn obwohl der Notar die rechtliche Abwicklung übernimmt, behalten wir alle Prozessschritte im Blick.
Wir fassen bei allen Beteiligten regelmäßig nach, ob es offene Fragen gibt oder ob wir aktiv unterstützen können.
Besonders bei bestimmten Verkäufen ist zum Beispiel die Zustimmung von Behörden oder Verwaltungen erforderlich – etwa bei Erbengemeinschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
Hier kommt es immer wieder zu Verzögerungen, wenn Unterlagen fehlen oder Fristen verstreichen.
QUIN Investment bleibt in diesen Fällen hartnäckig dran, erinnert die Verantwortlichen und sorgt dafür, dass der Prozess nicht ins Stocken gerät.
Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, fordert der Notar den Kaufpreis offiziell zur Zahlung an.
Auch in dieser Phase bleiben wir in engem Austausch mit Käufer, Verkäufer, Finanzierungsbank und Notariat.
Wir koordinieren den Informationsfluss, klären Detailfragen und sorgen für Transparenz.
Nach Eingang des Kaufpreises wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch angestoßen.
Schließlich begleiten wir auch persönlich die finale Übergabe der Immobilie.
QUIN Investment ist bei jeder Übergabe vor Ort – um Zählerstände zu dokumentieren, ein Übergabeprotokoll zu erstellen und beiden Parteien Sicherheit zu geben.
So schaffen wir einen reibungslosen Abschluss – nicht nur juristisch, sondern auch menschlich.
Denn unsere Verantwortung endet nicht beim Notartermin, sondern mit einem erfolgreichen Übergang in neue Eigentumsverhältnisse.