Der Verkauf einer Immobilie in Berlin kann komplex sein, insbesondere wenn es um die damit verbundenen Steuern und Gebühren geht.
Verkäufer stehen oft vor unerwarteten Kosten, die je nach verschiedenen Faktoren wie der Spekulationsfrist, der Nutzung der Immobilie und persönlichen steuerlichen Verhältnissen variieren können.
Dabei ist die Spekulationssteuer, die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EstG, ein zentraler Aspekt, den es zu beachten gilt, wenn es um die steuerlichen Verpflichtungen beim Immobilienverkauf geht.
In diesem Artikel werden wir die wesentlichen steuerlichen Implikationen beleuchten, die beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien in Berlin auf Sie zukommen können.
Dazu gehören die unterschiedlichen Steuern, die anfallen, sowie wichtige Hinweise zur Spekulationsfrist und Möglichkeiten zur Steuervermeidung.
Nebenkosten beim Kauf/Verkauf von Immobilien in Berlin
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Berlin ist mit zahlreichen Kosten und steuerlichen Verpflichtungen verbunden.
Diese variieren je nach Art der Transaktion, dem Wert der Immobilie und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Kosten und Steuern behandelt, die Käufer und Verkäufer in Berlin berücksichtigen müssen.

Was sind die zusätzlichen Kaufnebenkosten in Berlin?
Kaufnebenkosten in Berlin sind zusätzliche Ausgaben, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks entstehen und über den Kaufpreis hinausgehen.
Sie umfassen alle Gebühren und Steuern, die für die rechtliche und administrative Abwicklung des Kaufvorgangs erforderlich sind.
Diese Kaufnebenkosten in Berlin fallen unabhängig vom eigentlichen Kaufpreis an und sind ein fester Bestandteil des Kaufprozesses.
Käufer sollten sie frühzeitig einplanen, da sie den Gesamtaufwand für den Immobilienerwerb in Berlin erheblich erhöhen können.
1. Kaufnebenkosten in Berlin beim Kauf einer Immobilie
Beim Immobilienkauf fallen in Berlin verschiedene Nebenkosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis getragen werden müssen. Zu den wichtigsten Kostenpunkten gehören:
- Notar- und Grundbuchkosten: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf etwa 1,5% bis 2,5% des Kaufpreises und umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung, die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Kosten für die Grundschuldbestellung.
- Maklerprovision: Nach dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Diese liegt in Berlin bei 7,14% inkl. MwSt. des Kaufpreises, wobei beide Parteien jeweils 3,57% tragen.
- Finanzierungskosten: Soll der Kauf über ein Darlehen finanziert werden, fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuldeintragung sowie Zinsen und Gebühren des Kreditinstituts an.
- Bewertungsgebühren: Vor dem Kauf lassen einige Käufer eine professionelle Bewertung der Immobilie durch einen Sachverständigen durchführen, um den tatsächlichen Wert zu ermitteln. Solche Bewertungen können zwischen 500 € und 1.500 € kosten.
Zusätzlich sollten Käufer Rücklagen für eventuelle Renovierungsarbeiten oder Modernisierungen einplanen, die nach dem Kauf erforderlich werden könnten.
2. Kosten beim Verkauf einer Immobilie in Berlin
- Maklerprovision: Der Verkäufer trägt in der Regel 3,57% inkl. MwSt. des Kaufpreises als Maklerprovision. Die Provision wird nach der notariellen Beurkundung fällig.
- Renovierungs- und Instandhaltungskosten: Um den Verkaufspreis zu maximieren, investieren viele Verkäufer vor dem Verkauf in Renovierungen. Diese können je nach Umfang der Maßnahmen variieren.
- Löschungsgebühren für Grundschulden: Vor bzw. mit dem Verkauf muss eine eventuell noch bestehende Grundschuld gelöscht werden. Die Kosten für die Löschung betragen etwa 0,2% bis 0,5% der ursprünglichen Grundschuld.
- Rechtsanwalts- und Steuerberaterkosten: In komplexeren Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür variieren je nach Komplexität des Falls.
- Steuerliche Abzüge: Einige Kosten, wie Maklerprovisionen oder Renovierungskosten, können steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn die Immobilie als Kapitalanlage genutzt wurde.
- Eine genaue Preisermittlung Ihrer Immobilie ist dabei unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt kalkuliert werden und der Verkaufspreis den Marktgegebenheiten entspricht. Sie können den Wert Ihrer Immobilie durch professionelle Bewertungsdienste bestimmen lassen.
Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Berlin
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Berlin müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer mit steuerlichen Belastungen rechnen.
Eine der wichtigsten Abgaben für Käufer ist die Grunderwerbsteuer Berlin, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt.
Zusätzlich können für Verkäufer Steuern auf den erzielten Gewinn anfallen, wie die Spekulationssteuer, wenn die Immobilie innerhalb der gesetzlichen Frist verkauft wird.
Die genaue steuerliche Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Haltedauer der Immobilie und die Nutzung durch den Eigentümer.
Tipp: Käufer sollten die Grunderwerbsteuer Berlin frühzeitig in ihre Finanzplanung einbeziehen, da sie zusätzlich zum Kaufpreis anfällt und einen erheblichen Kostenfaktor darstellt.
3. Steuern beim Kauf einer Immobilie
Neben den genannten Kosten sind beim Kauf steuerliche Pflichten zu beachten:
- Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin 6% des Kaufpreises und ist vom Käufer zu zahlen. Diese Steuer ist nicht verhandelbar und muss in die Kalkulation des Käufers einfließen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids muss sie vom Käufer beglichen werden.
- Grundsteuer: Nach dem Erwerb einer Immobilie wird jährlich die Grundsteuer fällig. In Berlin soll der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab 1.1.2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent abgesenkt werden. Das hat der Senat am 14.5.2024 mit dem Entwurf zur 2. Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 beschlossen.
4. Steuern beim Verkauf einer Immobilie
Beim Verkauf einer Immobilie können steuerliche Verpflichtungen entstehen:
- Spekulationssteuer: Diese Steuer fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird und ein Gewinn erzielt wird. Sie entfällt, wenn die Immobilie in den letzten zwei Jahren selbst bewohnt wurde.
Was ist die Spekulationssteuer und wann wällt sie an?
Die Spekulationssteuer, die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EstG, ist eine Steuer, die auf Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, erhoben wird.
In Deutschland greift die Spekulationssteuer bei Immobilienverkäufen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird.
Der steuerpflichtige Gewinn wird als Veräußerungsgewinn bezeichnet und ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufspreis nach Abzug aller damit verbundenen Kosten.
Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers.
Das bedeutet, dass der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie in die Einkommensteuererklärung aufgenommen wird und je nach Einkommenshöhe besteuert wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Spekulationssteuer nicht erhoben wird, beispielsweise wenn der Verkäufer die Immobilie mindestens zwei Jahre lang selbst bewohnt hat oder die Immobilie über zehn Jahre im Besitz des Verkäufers war.
Rechenbeispiel: Kosten und Steuern beim Kauf einer Immobilie in Berlin
Kostenart | Betrag in € |
---|---|
Kaufpreis | 500.000,00 |
Grunderwerbsteuer (6%) | 30.000,00 |
Notar- und Grundbuchkosten (2%) | 10.000,00 |
Maklerprovision (3,57%) | 17.850,00 |
Gesamtkosten | 557.850,00 |
Fazit
Der Verkauf einer Immobilie in Berlin birgt nicht nur Chancen, sondern auch einige steuerliche Pflichten, die genau beachtet werden müssen.
Insbesondere die Spekulationssteuer kann einen erheblichen Einfluss auf den erzielten Gewinn haben, wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird.
Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig über steuerliche Implikationen zu informieren und entsprechende Planungen vorzunehmen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.
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