Maklerverträge: Diese Arten sollten Sie unbedingt kennen

INHALTSVERZEICHNIS

TL;DR 

Nicht jeder Maklervertrag ist gleich – je nachdem, ob es sich um einen einfachen Maklervertrag, einen Alleinauftrag oder einen qualifizierten Alleinauftrag handelt, ändern sich Rechte, Pflichten und Provisionsansprüche.

Ein einfacher Vertrag bietet Flexibilität, ein Alleinauftrag sorgt für mehr Engagement, und der qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet beide Seiten zur exklusiven Zusammenarbeit.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Unterschiede kennen – und schriftlich festhalten, was vereinbart wurde.

So vermeiden Sie Missverständnisse, Provisionsstreitigkeiten und behalten die Kontrolle über den Verkaufsprozess.

Maklerverträge sind nicht gleich Maklerverträge – je nach Vertragsart unterscheiden sich Rechte, Pflichten und Erwartungen zwischen Eigentümer und Makler teils erheblich.

Während manche Vereinbarungen maximale Flexibilität ermöglichen, setzen andere auf Exklusivität oder hohe Verbindlichkeit.

In diesem Artikel stellen wir die drei wichtigsten Vertragstypen vor: den einfachen Maklervertrag, den Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag.

Gerade beim Immobilienverkauf in Berlin kann die Wahl des richtigen Maklermodells entscheidend für den Erfolg sein.

Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber, also dem Eigentümer oder Interessenten.

Ziel dieses Vertrags ist es, die Dienstleistung des Maklers – etwa die Vermittlung einer Immobilie oder der Nachweis eines geeigneten Käufers bzw. Mieters – klar zu regeln.

Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei die Schriftform deutlich mehr Sicherheit bietet.

Ein schriftlicher Maklervertrag schafft Transparenz über Leistungen, Vergütung und Laufzeiten – und beugt Missverständnissen oder Streitigkeiten vor.

Überblick über die 3 Arten von Maklerverträgen

Drei Vertragsarten – drei Strategien für den Immobilienverkauf.

Nicht jeder Vertrag mit einem Immobilienmakler ist gleich – denn das deutsche Maklerrecht unterscheidet drei zentrale Vertragsarten: den einfachen Maklervertrag, den Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag.

Der Hauptunterschied liegt im Grad der Exklusivität und in der Frage, wann ein Makler tatsächlich Anspruch auf Provision hat.

Während ein einfacher Maklervertrag dem Eigentümer erlaubt, auch andere Makler zu beauftragen oder selbst zu verkaufen, verpflichtet ein Alleinauftrag zur Zusammenarbeit mit nur einem Makler – jedoch ohne vollständigen Ausschluss des Eigenverkaufs.

Beim qualifizierten Alleinauftrag wiederum darf ausschließlich der beauftragte Makler verkaufen – selbst dann, wenn der Eigentümer einen Käufer findet.

Diese Maklerverträge und ihre Arten sollten Eigentümer genau kennen, bevor sie sich entscheiden.

Der folgende Artikel zeigt Ihnen die Unterschiede der Maklerverträge im Detail – und welche Variante in welcher Situation sinnvoll ist.

Einfacher Maklervertrag – Flexibilität ohne Bindung

Ein einfacher Maklervertrag ist die lockerste Form der Zusammenarbeit zwischen Immobilienverkäufer und Makler.

Der Verkäufer behält dabei völlige Freiheit: Er kann gleichzeitig mehrere Makler beauftragen oder sogar selbst nach Käufern suchen.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Provision, wenn kein Makler direkt zur Vermittlung beigetragen hat.

Diese Vertragsform ist besonders flexibel.

Wer als Eigentümer selbst engagiert ist und Kontakte mitbringt, profitiert davon, dass keine Provision anfällt, wenn er den Verkauf eigenständig abschließt.

Auch bei paralleler Beauftragung mehrerer Makler entsteht keine exklusive Bindung.

Das kann ein Vorteil sein, wenn man breit streuen möchte.

Allerdings hat die Sache auch einen Haken.

Weil kein Makler exklusiv beauftragt ist, fehlt oft die Motivation, sich wirklich intensiv um das Objekt zu kümmern.

Das führt häufig zu uneinheitlicher Vermarktung, schlechter Koordination und geringem Engagement.

Im Zweifel fühlen sich Makler nicht verantwortlich – denn es fehlt der Anreiz, in Werbung, Besichtigungen oder Verhandlungen zu investieren.

Fazit: Der einfache Maklervertrag eignet sich für Eigentümer, die viel selbst tun wollen oder mehrere Vertriebswege parallel testen möchten.

Wer jedoch auf eine strukturierte Vermarktung setzt, sollte Alternativen prüfen.

Alleinauftrag – Ein Makler, geteiltes Risiko

Beim Alleinauftrag wird nur ein einziger Makler mit dem Verkauf beauftragt.

Der Eigentümer darf jedoch weiterhin selbst aktiv werden und einen Käufer finden.

In diesem Fall ist er nicht provisionspflichtig gegenüber dem Makler.

Der Makler profitiert beim Alleinauftrag von Planungssicherheit und einem exklusiven Vertriebsmandat.

Das erhöht seine Motivation, sich intensiver um die Vermarktung zu kümmern.

In der Regel erfolgt eine koordinierte Präsentation der Immobilie, z. B. durch Exposé, Online-Portale und Besichtigungstermine.

Für den Verkäufer bedeutet das: weniger organisatorischer Aufwand, bessere Abstimmung und professionelleres Auftreten nach außen.

Ein möglicher Nachteil: Findet der Eigentümer selbst einen Käufer, geht der Makler leer aus.

Das kann dazu führen, dass der Makler zögert, Zeit oder Geld in aufwendige Maßnahmen zu investieren.

Insgesamt bietet der Alleinauftrag eine gute Balance zwischen Unabhängigkeit und professioneller Unterstützung.

Er eignet sich für Verkäufer, die einen engagierten Ansprechpartner wünschen, aber sich eine Hintertür offenhalten möchten.

Qualifizierter Alleinauftrag – Maximale Bindung

Beim qualifizierten Alleinauftrag wird der Immobilienmakler exklusiv mit dem Verkauf beauftragt.

Der Verkäufer verpflichtet sich, jeden Interessenten ausschließlich über den Makler abzuwickeln – selbst wenn er ihn privat gefunden hat.

Ein Umgehen des Maklers ist vertraglich ausgeschlossen und kann zu Provisionsforderungen führen.

Dieser Vertragstyp sichert dem Makler maximale Kontrolle und ermöglicht eine umfassende Betreuung des Verkaufsprozesses.

Vorteile für den Eigentümer: professionelle Vermarktung, klare Kommunikation und strukturierte Verkaufsstrategie.

Der Makler investiert in hochwertige Exposés, Online-Präsenz, Besichtigungskonzepte und Nachfassaktionen.

Für Käufer entsteht ein vertrauensvoller Ablauf, da alle Informationen über eine zentrale Stelle laufen.

Die Kooperation ist rechtlich besser geschützt, was das Risiko von Missverständnissen oder Provisionsstreitigkeiten minimiert.

Ein Nachteil: Der Verkäufer ist während der Laufzeit gebunden und kann den Makler nicht einfach umgehen oder wechseln.

Bei Zweifeln an der Zusammenarbeit sollte der Vertrag daher gut überlegt und mit klaren Kündigungsregelungen gestaltet sein.

Exklusive Verkaufsaufträge bieten viele Vorteile für Käufer und Verkäufer.

Maklerverträge im Vergleich

Nicht jeder Maklervertrag bringt dieselben Rechte und Pflichten mit sich.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen einfachem Maklervertrag, Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag.

KriteriumEinfacher MaklervertragAlleinauftragQualifizierter Alleinauftrag
Anzahl beauftragter MaklerMehrere möglichNur ein MaklerNur ein Makler
Verkäufer darf selbst verkaufenJaJaNein
Motivation des MaklersGering bis mittelMittel bis hochSehr hoch
Provision bei EigenverkaufKeineKeineJa, trotzdem fällig

Diese Tabelle hilft Eigentümern, das passende Vertragsmodell für ihre Verkaufsstrategie zu wählen.

Was sollte in jedem Maklervertrag stehen?

Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Makler – daher sollten zentrale Punkte schriftlich und eindeutig festgehalten werden.

Wichtige Inhalte sind: Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, vereinbarte Leistungen, Höhe der Provision und etwaige Exklusivitätsvereinbarungen.

Besonders entscheidend ist der Abschnitt zur Kündigung: Prüfen Sie, ob automatische Verlängerungen enthalten sind und wie Sie den Vertrag beenden können.

Maklervertrag verlängern – dieser Beitrag erklärt, worauf Sie bei der Vertragsverlängerung achten sollten.

Bitten Sie den Makler immer um eine schriftliche Zusammenfassung aller Vereinbarungen – mündliche Zusagen reichen vor Gericht oft nicht aus.

Vage Formulierungen wie „nach Absprache“ oder „übliche Leistungen“ sollten vermieden werden, um spätere Missverständnisse zu verhindern.

Fazit

Maklerverträge regeln die Spielregeln der Zusammenarbeit und sollten niemals leichtfertig abgeschlossen werden.

Wer die Unterschiede zwischen einfachem Maklervertrag, Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag kennt, trifft fundierte Entscheidungen.

Jede Vertragsart hat ihre Vor- und Nachteile – abhängig davon, wie viel Kontrolle und Unterstützung Sie sich beim Verkauf wünschen.

Besonders in Städten wie Berlin kann der richtige Vertrag entscheidend sein, um den besten Preis und einen reibungslosen Ablauf zu erreichen.

QUIN Investment arbeitet deshalb bewusst mit klar definierten Vier-Wochen-Verträgen und einer monatlichen Verlängerungsoption – für maximale Planbarkeit und Sicherheit auf beiden Seiten.

Wenn Sie eine persönliche Einschätzung benötigen oder den idealen Vertragstyp für Ihre Immobilie finden möchten, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.

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