Kündigung eines Immobilienmaklervertrags – Wie man es richtig macht

INHALTSVERZEICHNIS

TL;DR – Maklervertrag kündigen: So gehen Sie rechtssicher vor

Einen Maklervertrag zu kündigen ist grundsätzlich möglich – aber es kommt auf den Vertragstyp, die Kündigungsfristen und die Begründung an.

Bei einfachen Maklerverträgen ist die Kündigung meist formlos möglich, während Alleinaufträge oder qualifizierte Alleinaufträge strengere Regeln und teils Kündigungsfristen haben.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Maklers rechtlich zulässig.

Wichtig sind eine schriftliche Kündigung mit Nachweis, das Vermeiden häufiger Fehler und die Prüfung, ob nach Vertragsende noch Provisionen fällig sein könnten.

Der Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Maklervertrag korrekt, sicher und stressfrei beenden.

Viele Immobilienbesitzer stehen irgendwann vor der Situation, ihren Maklervertrag kündigen zu wollen.

Gründe dafür sind oft Unzufriedenheit mit der Arbeit des Maklers, fehlende Ergebnisse beim Verkauf oder persönliche Veränderungen.

Doch die Kündigung eines Maklervertrags ist nicht immer einfach und erfordert ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen, welche Vertragsarten unterschiedliche Regeln haben und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten, um sicher und stressfrei zu kündigen.

Kann man einen Maklervertrag kündigen?

Offene und klare Kommunikation erleichtert die Vertragsbeendigung und vermeidet Missverständnisse.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Maklervertrag zu kündigen, allerdings hängt das stark vom Vertragstyp und dem Zeitpunkt ab.

Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, die unterschiedliche Kündigungsregeln enthalten.

Ein wichtiger Faktor ist, ob es sich um einen einfachen Maklervertrag oder einen Alleinauftrag handelt.

Darüber hinaus ist zu beachten, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde.

Während schriftliche Verträge klare Regelungen enthalten, können mündliche Absprachen rechtlich schwerer durchsetzbar sein.

Zudem sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer genau prüfen, ob sie einen exklusiven Vertrag abgeschlossen haben, denn dieser schränkt die Kündigungsmöglichkeiten oft erheblich ein.

Im Zweifel hilft es, frühzeitig mit dem Makler zu sprechen, um Missverständnisse zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Weitere Informationen zur Wichtigkeit der Kommunikation mit Ihrem Immobilienmakler finden Sie hier.

Kündigung nach Vertragsart

Bei einem einfachen Maklervertrag besteht keine Exklusivität.

Das bedeutet, der Auftraggeber kann auch parallel andere Makler beauftragen oder selbst nach Käufern suchen.

Deshalb ist eine Kündigung in der Regel unkomplizierter und flexibler möglich.

Anders verhält es sich beim Alleinauftrag: Hier hat der Makler das exklusive Recht, die Immobilie zu vermitteln.

Der Auftraggeber darf während der Vertragslaufzeit weder selbst verkaufen noch andere Makler beauftragen.

Die Kündigungsfristen sind meist vertraglich festgelegt und müssen genau eingehalten werden.

Bei einem qualifizierten Alleinauftrag sind die Bedingungen noch strenger:

Hier gilt eine feste Vertragslaufzeit mit oft längeren Fristen und der Makler kann bei vorzeitiger Kündigung Schadensersatz verlangen.

Ein Beispiel aus Berlin zeigt, wie ein Verkäufer rechtliche Probleme bekam, weil er seinen qualifizierten Alleinauftrag frühzeitig kündigte und einen anderen Makler beauftragte, ohne die Fristen zu beachten.

Daher ist es wichtig, den genauen Vertragstyp zu kennen und die jeweiligen Kündigungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Rechtliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung eines Maklervertrags ist nur in besonderen Fällen möglich.

Dazu zählen schwerwiegende Verletzungen der Vertragspflichten, wie etwa wenn der Makler seine Aufgaben nicht erfüllt, untätig bleibt oder den Auftraggeber bewusst falsch informiert.

Auch betrügerisches Verhalten oder das Verschweigen wichtiger Informationen können einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

Um eine fristlose Kündigung durchzusetzen, sollten alle relevanten Vorfälle sorgfältig dokumentiert und der Makler schriftlich über die Kündigung informiert werden.

Der Auftraggeber muss dabei nachweisen können, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.

In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, diese Nachweise zu erbringen, insbesondere wenn der Makler die Vorwürfe bestreitet.

Daher empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer fristlosen Kündigung einzuschätzen und mögliche Risiken zu vermeiden.

Formale Anforderungen an eine wirksame Kündigung

Eine sorgfältige und formgerechte Kündigung schützt vor rechtlichen Streitigkeiten.

Ein Kündigungsschreiben für den Maklervertrag muss bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein.

Dazu gehören der vollständige Name des Auftraggebers, die genaue Adresse der Immobilie sowie eine eindeutige Bezugnahme auf den Maklervertrag.

Optional kann auch ein Kündigungsgrund genannt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die Kündigung sollte in einer schriftlichen Form erfolgen, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder als unterschriebenes Fax.

Es ist empfehlenswert, den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Außerdem sollten Sie den Versand idealerweise mit einem Nachweis der Zustellung absichern, etwa durch ein Einschreiben mit Rückschein.

Verbal ausgesprochene Kündigungen sind riskant, da sie schwer nachweisbar sind und im Streitfall wenig Rechtssicherheit bieten.

Daher gilt: Für die Kündigung des Maklervertrags ist die schriftliche Form der sicherste Weg.

Was passiert nach der Kündigung des Maklervertrags?

Nach der Kündigung des Maklervertrags muss der Makler die Vermarktung der Immobilie einstellen und darf keine weiteren Maßnahmen mehr ergreifen.

Trotzdem kann er unter bestimmten Umständen weiterhin eine Provision verlangen, etwa wenn der Verkauf an einen Käufer zustande kommt, der während der Vertragslaufzeit durch den Makler vermittelt wurde.

Dies wird als Nachweispflicht bezeichnet und gilt meist für einen vertraglich festgelegten Zeitraum nach Vertragsende.

Es ist daher wichtig, den Vertrag genau zu prüfen, um solche Nachweisfristen und weitere Regelungen zu verstehen.

Vor Abschluss eines neuen Maklervertrags sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob der vorherige Vertrag postvertragliche Klauseln enthält, die Ihre Handlungsfreiheit einschränken könnten.

Weiterführende Informationen zum Übergang von einem zum anderen Immobilienmakler helfen Ihnen dabei, den Wechsel rechtssicher zu gestalten.

Häufige Fehler bei der Kündigung eines Maklervertrags vermeiden

Viele Auftraggeber machen den Fehler, sich auf mündliche Absprachen mit dem Makler zu verlassen oder die im Vertrag festgelegten Kündigungsbedingungen zu ignorieren.

Oft wird auch fälschlicherweise angenommen, dass ein Maklervertrag nach einer bestimmten Zeit automatisch endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Solche Irrtümer können zu rechtlichen Problemen und unerwarteten Kosten führen.

Daher ist es besonders wichtig, die Kündigung schriftlich zu bestätigen und alle damit verbundenen Kommunikationen sorgfältig zu dokumentieren.

So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen eine verlässliche Beweislage für den Fall von Streitigkeiten.

Eine klare und formal korrekte Kündigung schützt Sie vor unnötigen Problemen mit dem Maklervertrag und sorgt für einen reibungslosen Vertragsabschluss.

Fazit

Die Kündigung eines Maklervertrags erfordert ein gutes Verständnis der verschiedenen Vertragstypen, Kündigungsfristen und rechtlichen Vorgaben.

Egal ob einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag – die korrekte Vorgehensweise und die Einhaltung formaler Anforderungen sind entscheidend, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich und sollte gut dokumentiert werden.

Vermeiden Sie häufige Fehler wie mündliche Absprachen oder fehlende Schriftlichkeit und achten Sie darauf, alle Kommunikationen zu dokumentieren.

So gelingt Ihnen eine rechtssichere und stressfreie Beendigung Ihres Maklervertrags.

Bei weiteren Fragen oder zur individuellen Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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