Mehrere Makler gleichzeitig beauftragen – Chancen und Risiken

INHALTSVERZEICHNIS

TL;DR 

Mehrere Makler zu beauftragen kann die Reichweite erhöhen und den Verkauf beschleunigen.

Allerdings birgt diese Strategie auch Risiken wie doppelte Provisionen, widersprüchliche Kommunikation und sinkendes Engagement einzelner Makler.

Rechtlich ist dies nur mit bestimmten Vertragstypen erlaubt – etwa dem einfachen Maklervertrag.

Wer mehrere Makler gleichzeitig einsetzen möchte, sollte klare Regeln festlegen, alles schriftlich regeln und die Makler über die Konkurrenzsituation informieren.

Einige Immobilieneigentümer ziehen in Erwägung, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, um die Reichweite zu erhöhen und ihre Immobilie schneller zu verkaufen.

Doch viele sind unsicher, ob dieses Vorgehen überhaupt erlaubt ist – und ob es sich tatsächlich auszahlt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Beauftragung mehrerer Makler sinnvoll sein kann, welche Vertragsarten das ermöglichen und welche rechtlichen sowie praktischen Risiken dabei entstehen können.

Was bedeutet es, mehrere Makler zu beauftragen?

Wenn Eigentümer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen, bedeutet das in der Praxis, dass sie ihre Immobilie parallel von verschiedenen Maklern vermarkten lassen – meist ohne exklusiven Vertrag.

Dieses Vorgehen ist nur mit bestimmten Vertragstypen erlaubt, insbesondere mit dem einfachen Maklervertrag, der keine Exklusivität vorsieht.

Bei einem Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag ist es hingegen ausgeschlossen, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen – sonst drohen rechtliche Konsequenzen und doppelte Provisionsforderungen.

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen einer offenen Mehrfachbeauftragung – bei der alle Makler wissen, dass sie in Konkurrenz zueinander stehen – und einer verdeckten Konkurrenzsituation, bei der einzelne Makler von der Mehrfachbeauftragung nichts wissen.

Letzteres kann zu Konflikten, unprofessionellem Verhalten und schlechterer Vermarktung führen.

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Welche Vertragsarten erlauben mehrere Makler?

Mehrere Makler dürfen nur dann gleichzeitig beauftragt werden, wenn der Vertragstyp keine Exklusivität vorsieht – das ist beim einfachen Maklervertrag der Fall.

Dieser Vertrag erlaubt es Eigentümern, mehrere Makler parallel arbeiten zu lassen oder die Immobilie sogar selbst zu verkaufen, ohne zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein.

Anders sieht es beim Alleinauftrag oder beim qualifizierten Alleinauftrag aus: Diese schließen die Beauftragung weiterer Makler ausdrücklich aus.

Wer dennoch mehrere Makler engagiert, obwohl ein exklusiver Vertrag besteht, riskiert doppelte Provisionsforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Denn: Sobald zwei Makler Anspruch auf die Provision erheben, weil beide mit dem Käufer in Kontakt standen, kann es zu komplexen Streitfällen kommen – mit unsicheren Ergebnissen für den Verkäufer.

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Vorteile – Wann mehrere Makler helfen können

Mehr Reichweite, mehr Chancen – aber zu welchem Preis?

Der größte Vorteil beim Einsatz mehrerer Makler liegt in der höheren Reichweite und schnelleren Generierung von Interessenten.

Jeder Makler bringt eigene Kontakte, Vermarktungskanäle und Strategien mit – das erhöht die Chance, passende Käufer schneller zu finden.

Besonders hilfreich kann dieser Ansatz sein, wenn ein einzelner Makler nur ein begrenztes Netzwerk hat oder wenn Eigentümer verschiedene Vermarktungsstile ausprobieren möchten.

So lassen sich z. B. klassische Inserate mit Social-Media-Kampagnen kombinieren oder regionale und überregionale Zielgruppen gleichzeitig ansprechen.

In Phasen starker Nachfrage – etwa in beliebten Stadtteilen Berlins – kann die parallele Beauftragung tatsächlich zu einem schnelleren Verkauf führen, weil mehrere Makler gleichzeitig Druck auf den Markt ausüben.

Wichtig ist jedoch, dass die Prozesse klar abgestimmt werden, damit kein Chaos entsteht – was selten der Fall ist.

Nachteile – Risiken und Konflikte beim Einsatz mehrerer Makler

Wenn zu viele Köche den Verkauf verderben.

Wenn mehrere Makler gleichzeitig beauftragt werden, kann das zu einem ernsthaften Motivationsproblem führen.

Denn viele Makler investieren weniger Zeit und Ressourcen, wenn sie wissen, dass die Konkurrenz denselben Auftrag bearbeitet – das reduziert die Erfolgswahrscheinlichkeit und kann die Vermarktungsqualität mindern.

Ein weiteres Risiko besteht in doppelten Inseraten auf denselben Plattformen, oft mit abweichenden Preisen oder Angaben.

Das wirkt unprofessionell, verwirrt potenzielle Käufer und kann den Verkaufsprozess verzögern.

Zudem ist die Gefahr juristischer Auseinandersetzungen nicht zu unterschätzen – insbesondere bei unklaren oder widersprüchlichen Provisionsvereinbarungen.

Im schlimmsten Fall droht eine doppelte Provisionspflicht, wenn sich mehrere Makler als ursächlich für den Verkauf sehen.

Auch Überschneidungen bei Besichtigungen oder Preisverhandlungen sind häufig: Käufer erhalten unterschiedliche Informationen und Verkäufer verlieren die Kontrolle über den Verkaufsprozess.

Diese Fallstricke zeigen, dass ein durchdachtes Vorgehen und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten unerlässlich sind.

Realistische Szenarien in Berlin

In Berlin kommt es regelmäßig vor, dass Eigentümer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen – in der Hoffnung, so mehr Interessenten zu erreichen.

Ein typisches Beispiel: Ein Verkäufer vergibt drei einfache Maklerverträge.

Ein Käufer meldet sich über Makler B.

Die Makler A und C erfahren davon – fühlen sich übergangen und stellen eigene Provisionsansprüche.

Das führt zu Spannungen und rechtlichem Durcheinander.

Ein anderes Szenario: Der Verkäufer unterschreibt einen qualifizierten Alleinauftrag.

Er gibt aber parallel einem zweiten Makler mündlich die Erlaubnis, mitzuvermarkten.

Kommt es zum Verkauf über diesen zweiten Makler, droht eine doppelte Provisionspflicht.

Oft geht es dabei um mehrere zehntausend Euro.

Solche Fälle sind in Berlin keine Ausnahme.

Was hilft?

Klare Absprachen.

Und: Verträge schriftlich festhalten.

So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden – sowohl für Verkäufer als auch Makler.


Tipps für den Umgang mit mehreren Maklern

Klare Regeln schaffen Vertrauen – auch bei mehreren Beteiligten.

Wenn Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen möchten, sollten Sie von Anfang an für maximale Transparenz sorgen.

Wichtig ist, dass alle Beteiligten wissen, dass sie nicht exklusiv tätig sind – verdeckte Konkurrenz führt oft zu Frust und schlechterer Leistung.

Alle wesentlichen Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, etwa zur Provisionspflicht, zum Umgang mit Interessenten oder zur Laufzeit.

Definieren Sie ganz genau, wer Anspruch auf die Provision hat: Nur der Makler, der den Käufer nachweislich vermittelt hat – oder alle, die beteiligt waren?

Auch die Kommunikation mit potenziellen Käufern sollte koordiniert werden, um widersprüchliche Aussagen und Doppelkontakte zu vermeiden.

Sinnvoll kann es sein, einem Makler für ein oder zwei Wochen ein exklusives Verkaufsrecht einzuräumen, bevor weitere Anbieter eingebunden werden.

So bekommt der erste Makler einen fairen Anreiz, ohne dass Sie sich dauerhaft binden müssen.

Wenn Sie mit mehreren Maklern arbeiten, behalten Sie am besten eine zentrale Dokumentation, wer was wann gemacht hat – das verhindert Streitigkeiten.

Ein durchdachter Ablaufplan und klare Absprachen schützen Sie vor doppelten Provisionsansprüchen oder chaotischen Verläufen.

Fazit

Mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, kann die Vermarktung einer Immobilie beschleunigen – birgt aber auch erhebliche Risiken.

Besonders bei unklaren Vertragsverhältnissen drohen rechtliche Probleme, doppelte Provisionen oder ineffiziente Verkaufsprozesse.

Wer dennoch diesen Weg gehen will, sollte ausschließlich mit einfachen Maklerverträgen arbeiten, für klare schriftliche Absprachen sorgen und die Koordination aller Beteiligten aktiv übernehmen.

In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, sich auf einen professionellen Makler mit lokaler Expertise zu verlassen – zum Beispiel QUIN Investment.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die beste Verkaufsstrategie und bieten flexible, rechtssichere Vertragslaufzeiten – bei uns beginnt jeder Vertrag mit einer fairen 4-Wochen-Laufzeit.

So haben Sie die Freiheit, ohne langfristige Bindung zu starten – und hängen nicht drei oder sogar sechs Monate an einem Makler, der Sie nicht überzeugt.

Überzeugen Sie sich selbst. So sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Immobilie nicht nur schnell, sondern auch stressfrei und rechtlich sauber verkaufen.

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